Etwas anderes sollte gelten, wenn es dem Veranstalter aufgrund von Mängeln des Konzessionserteilungsverfahrens nicht möglich war, die Konzession zu erhalten, und die nationalen Behörden ihm zugesichert haben, dass bis zur Einführung eines unionsrechtskonformen Verfahrens die Konzessionsauflage nicht durchgesetzt würde. Im maßgeblichen Zeitraum besaß Tipico eine maltesische1, jedoch keine deutsche Konzession, wie nach deutschem Recht erforderlich2. Nach deutschem Recht führt ein solches unerlaubtes Anbieten von Sportwetten zur Nichtigkeit der mit den Kunden geschlossenen Verträge und stellt eine unerlaubte Handlung dar, sodass die betroffenen Verbraucher Rückerstattung oder Schadensersatz verlangen können. Der Bundesgerichtshof möchte daher wissen, ob die befassten Zivilgerichte unter solchen Umständen nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts – konkret der Dienstleistungsfreiheit – verpflichtet sind, das nationale Konzessionssystem insgesamt unangewendet zu lassen und folglich die Ansprüche des Verbrauchers zurückzuweisen3. Insofern ist der Schutz des aus der Dienstleistungsfreiheit folgenden Rechts des Veranstalters ausreichend dadurch gewährleistet, dass ein mangelhaftes oder fehlendes Konzessionserteilungsverfahren gerichtlich angefochten werden kann5. Ausnahmsweise sollten diese zivilrechtlichen Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die Konzessionsauflage nicht angewandt werden, wenn dies unverhältnismäßig wäre. Diese Folgen sind im Hinblick auf das angestrebte Ziel des Verbraucherschutzes grundsätzlich verhältnismäßig6. Grundsätzlich müssen die nationalen Behörden befugt bleiben, diese Auflage durchzusetzen und einen Verstoß mit den im nationalen Recht vorgesehenen straf-, verwaltungs- oder zivilrechtlichen Folgen zu ahnden7.
Es gibt viele Websites, die solche Verfahren angeblich mit hoher Erfolgsquote und ohne finanzielle Risiken bewerben. Wie seriös ist so etwas? Worauf muss man achten?
Oktober 2020 wurde Tipico in einem neuen Konzessionserteilungsverfahren eine Konzession für Sportwetten in Deutschland erteilt. Die vorherige Konzessionsregelung, die nur 20 Konzessionen vorgesehen hatte, wurde aufgrund ihrer von Tipico und anderen abgelehnten Bewerbern veranlassten gerichtlichen Überprüfung und Aussetzung nie erfolgreich umgesetzt. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Wiesbaden war das frühere Konzessionserteilungsverfahren unter Verletzung der Tipico nach dem Unionsrecht zustehenden Rechte auf ein transparentes und diskriminierungsfreies Konzessionserteilungsverfahren durchgeführt worden. Insbesondere habe die Beschränkung der Zahl der Konzessionen auf 20 gegen das Transparenzgebot verstoßen, da die Länder außerstande gewesen seien, diese Beschränkung zu erklären. Ebenso habe die Genehmigungsbehörde aus den Veranstaltern, die die Voraussetzungen für die Konzessionserteilung erfüllt hätten, die 20 Veranstalter, die Konzessionen erhalten sollten, in intransparenter Weise ausgewählt.
Gamesright: "Fühlen uns in unserer Position gestärkt"
Dementsprechend sei die Genehmigungsbehörde verpflichtet gewesen, Tipico eine Konzession zu erteilen, da er (neben anderen) alle Voraussetzungen für die Konzessionserteilung erfüllt habe. In der Berufung wurde das Gerichtsverfahren jedoch ohne Sachentscheidung eingestellt, da der Geltungszeitraum der Konzessionsregelung abgelaufen sei und die Länder jedenfalls eine neue Regelung erlassen hätten. 3In Anbetracht der Mängel des betreffenden Konzessionserteilungsverfahrens haben die deutschen Gerichte bereits entschieden, dass gegen Glücksspielanbieter wie Tipico keine straf- oder verwaltungsrechtlichen Sanktionen verhängt werden könnten, wenn sie im maßgeblichen Zeitraum nicht konzessionierte Wetten auf dem deutschen Markt angeboten hätten. Der Bundesgerichtshof möchte jedoch wissen, ob die deutschen Gerichte auch daran gehindert sind, gegenüber einem solchen Veranstalter die zivilrechtlichen Folgen anzuwenden. 4Die Mitgliedstaaten sind nämlich nicht verpflichtet, in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Wirtschaftsteilnehmern die freie Erbringung von Glücksspieldienstleistungen in ihrem Hoheitsgebiet zu gestatten. 1Diese Lizenz soll es Tipico gestatten, von Malta aus über das Internet Sportwetten in der gesamten EU anzubieten. 2Am 9. Oktober 2020 wurde Tipico in einem neuen Konzessionserteilungsverfahren eine Konzession für Sportwetten in Deutschland erteilt. Die vorherige Konzessionsregelung, die nur 20 Konzessionen vorgesehen hatte, wurde aufgrund ihrer von Tipico und anderen abgelehnten Bewerbern veranlassten gerichtlichen Überprüfung und Aussetzung nie erfolgreich umgesetzt. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Wiesbaden war das frühere Konzessionserteilungsverfahren unter Verletzung der Tipico nach dem Unionsrecht zustehenden Rechte auf ein transparentes und diskriminierungsfreies Konzessionserteilungsverfahren durchgeführt worden. Insbesondere habe die Beschränkung der Zahl der Konzessionen auf 20 gegen das Transparenzgebot verstoßen, da die Länder außerstande gewesen seien, diese Beschränkung zu erklären. Ebenso habe die Genehmigungsbehörde aus den Veranstaltern, die die Voraussetzungen für die Konzessionserteilung erfüllt hätten, die 20 Veranstalter, die Konzessionen erhalten sollten, in intransparenter Weise ausgewählt. Dementsprechend sei die Genehmigungsbehörde verpflichtet gewesen, Tipico eine Konzession zu erteilen, da er (neben anderen) alle Voraussetzungen für die Konzessionserteilung erfüllt habe. In der Berufung wurde das Gerichtsverfahren jedoch ohne Sachentscheidung eingestellt, da der Geltungszeitraum der Konzessionsregelung abgelaufen sei und die Länder jedenfalls eine neue Regelung erlassen hätten. 3In Anbetracht der Mängel des betreffenden Konzessionserteilungsverfahrens haben die deutschen Gerichte bereits entschieden, dass gegen Glücksspielanbieter wie Tipico keine straf- oder verwaltungsrechtlichen Sanktionen verhängt werden könnten, wenn sie im maßgeblichen Zeitraum nicht konzessionierte Wetten auf dem deutschen Markt angeboten hätten. Der Bundesgerichtshof möchte jedoch wissen, ob die deutschen Gerichte auch daran gehindert sind, gegenüber einem solchen Veranstalter die zivilrechtlichen Folgen anzuwenden. 4Die Mitgliedstaaten sind nämlich nicht verpflichtet, in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Wirtschaftsteilnehmern die freie Erbringung von Glücksspieldienstleistungen in ihrem Hoheitsgebiet zu gestatten. Sie sind berechtigt, eine solche Tätigkeit von einer Konzessionsauflage abhängig zu machen. Desgleichen sind die Mitgliedstaaten aufgrund der Dienstleistungsfreiheit nicht dazu verpflichtet, von einem anderen Mitgliedstaat ausgegebene Glücksspielkonzessionen anzuerkennen. Daraus folgt, dass die Dienstleistungsfreiheit den in einem Mitgliedstaat niedergelassenen (und gegebenenfalls konzessionierten) Veranstaltern von Glücksspielen kein unmittelbares Recht einräumt, Dienstleistungen bet sportwetten dart in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen.
| Werbekanal | Regelung vor EuGH (ca. 2015) | Regelung nach EuGH & neuem GlüStV | Bewertung Tipico |
|---|---|---|---|
| TV & Radio | Pauschales Verbot für private Anbieter | Erlaubt 21:00-06:00 Uhr mit Altershinweis | Eingeschränkt, aber planbar |
| Internet (Display) | Graubereich, oft blockiert | Erlaubt mit Zielgruppenausschluss (Minderj.) und Kennzeichnung | Gut umsetzbar |
| Sponsoring | De-facto-Verbot | Erlaubt bei Sportveranstaltungen ab 18 | Wichtige Marketingmöglichkeit |
| Außenwerbung | Verboten | Weitgehend verboten (Ausnahmen für Spielstätten) | Stark eingeschränkt |
Ein solches Recht ergibt sich nämlich nur aus der Konzession, die der Veranstalter im Aufnahmestaat einholen muss. Die Dienstleistungsfreiheit verlangt von den Mitgliedstaaten auch nicht, diesen Veranstaltern automatisch solche Konzessionen zu erteilen. Sie können zu diesem Zweck Bedingungen stellen, sofern diese verhältnismäßig und nicht diskriminierend sind, und sogar die Zahl der verfügbaren Konzessionen begrenzen.
Sachlage um illegale Sportwetten noch unklar
Die Vorlagefragen betreffen zentrale Punkte des EU-Rechts: Ist das deutsche Glücksspielverbot mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar? Und dürfen Spieler dann ihre Einsätze zurückfordern? (Die Rechtssache wird unter dem Aktenzeichen C 530/24 geführt). Rechtsexperten sprechen von einem "Leitfall", da in Deutschland zehntausende ähnliche Verfahren anhängig sind. Schätzungen zufolge geht es insgesamt um potenzielle Rückforderungen in Milliardenhöhe.
Rückforderung von Spielverlusten – auch nach 2020 möglich
Hintergrund des Streits ist die lange unklare Rechtslage in Deutschland. Erst mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag im Jahr 2021 wurde ein bundesweit einheitliches Lizenzsystem für Online-Glücksspiele eingeführt. Zuvor war der Markt faktisch unreguliert - was Anbieter wie Tipico ausnutzten, um trotz fehlender deutscher Zulassung tätig zu werden. Tipico hingegen betont, man habe alle notwendigen Anträge gestellt, sei transparent vorgegangen und habe sich stets an geltendes EU-Recht gehalten. Für die Glücksspielbranche steht weit mehr auf dem Spiel als ein einzelner Rechtsstreit. 5Insbesondere könnte der Veranstalter vom Staat den Ersatz des verursachten Schadens, einschließlich für entgangene Geschäftsmöglichkeiten, verlangen.
- Die Zukunft der EU-Glücksspielregulierung wird von der EuGH-Rechtsprechung mitgeprägt.
- Diskussionen über eine EU-weite Harmonisierung der Glücksspielregeln werden geführt.
- Tipico und andere Anbieter setzen sich für einheitliche Standards ein.
- Neue Urteile zu Themen wie Live-Wetten oder Esports sind zu erwarten.
- Der Schutz der Verbraucher bleibt der zentrale Maßstab für alle regulatorischen Eingriffe.
- Der digitale Binnenmarkt stellt neue Herausforderungen an die Regulierung von Sportwetten.
6Der Zweck des Konzessionssystems besteht darin, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung hin zu konzessionierten Angeboten zu „lenken“, die von den nationalen Behörden überwacht und durch Auflagen flankiert werden, die darauf abzielen, die Gefahr übermäßiger Ausgaben und eine Suchtgefahr zu begrenzen. 7Der Generalanwalt schlägt daher eine differenzierte Auslegung der auf das Urteil vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04 (vgl.
| Deutsches Regelungselement | Konflikt mit EU-Recht | EuGH-Position (vereinfacht) | Folge für Tipico |
|---|---|---|---|
| Werbeverbot für private Anbieter | Verhältnismäßigkeit; Diskriminierung | Pauschale Verbote unzulässig | Erleichterte Marktbedingungen für legale Bewerbung |
| Staatliches Sportwettenmonopol | Beschränkung der Niederlassungsfreiheit | Monopol muss effektiv gegen Spielsucht vorgehen | Öffnung des Marktes durch Lizenzvergabe |
| 5% Turnover-Steuer | Mögliche Beschränkung des Wettbewerbs | Nicht direkt entschieden; nationale Kompetenz | Wirtschaftlicher Rahmen bleibt bestehen |
auch Pressemitteilung Nr. 20/07) zurückgehenden Rechtsprechung vor.
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Etwas anderes sollte gelten, wenn es dem Veranstalter aufgrund von Mängeln des Konzessionserteilungsverfahrens nicht möglich war, die Konzession zu erhalten, und die nationalen Behörden ihm zugesichert haben, dass bis zur Einführung eines unionsrechtskonformen Verfahrens die Konzessionsauflage nicht durchgesetzt würde. Im maßgeblichen Zeitraum besaß Tipico eine maltesische1, jedoch keine deutsche Konzession, wie nach deutschem Recht erforderlich2. Nach deutschem Recht führt ein solches unerlaubtes Anbieten von Sportwetten zur Nichtigkeit der mit den Kunden geschlossenen Verträge und stellt eine unerlaubte Handlung dar, sodass die betroffenen Verbraucher Rückerstattung oder Schadensersatz verlangen können. Der Bundesgerichtshof möchte daher wissen, ob die befassten Zivilgerichte unter solchen Umständen nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts – konkret der Dienstleistungsfreiheit – verpflichtet sind, das nationale Konzessionssystem insgesamt unangewendet zu lassen und folglich die Ansprüche des Verbrauchers zurückzuweisen3. Insofern ist der Schutz des aus der Dienstleistungsfreiheit folgenden Rechts des Veranstalters ausreichend dadurch gewährleistet, dass ein mangelhaftes oder fehlendes Konzessionserteilungsverfahren gerichtlich angefochten werden kann5.
Der Ruf nach einem regulatorischen Kompass
Ausnahmsweise sollten diese zivilrechtlichen Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die Konzessionsauflage nicht angewandt werden, wenn dies unverhältnismäßig wäre. Diese Folgen sind im Hinblick auf das angestrebte Ziel des Verbraucherschutzes grundsätzlich verhältnismäßig6. Grundsätzlich müssen die nationalen Behörden befugt bleiben, diese Auflage durchzusetzen und einen Verstoß mit den im nationalen Recht vorgesehenen straf-, verwaltungs- oder zivilrechtlichen Folgen zu ahnden7. 1Diese Lizenz soll es Tipico gestatten, von Malta aus über das Internet Sportwetten in der gesamten EU anzubieten. 2Am 9. Können Kunden von Online-Wettanbietern in bestimmten Fällen ihre Verluste zurückfordern? Am Mittwoch wurde vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mündlich verhandelt. Es war ein Prozesstag mit Signalwirkung für die gesamte Glücksspielbranche.
- Tipico operiert in mehreren EU-Ländern unter unterschiedlichen nationalen Regulierungen.
- Das Unternehmen muss sich an die jeweiligen Umsetzungen der EuGH-Vorgaben halten.
- In einigen Ländern benötigt Tipico eine lokale Lizenz, in anderen nutzt es EU-Passierungsrechte.
- Regulatorische Änderungen nach EuGH-Urteilen können Markteintritt oder -ausstritt bedeuten.
- Die Konzessionen unterliegen oft strengen Auflagen zu Spielerschutz und Werbung.
Im Mittelpunkt stand die Klage des Hamburger Prozessfinanzierers Gamesright gegen den bekannten Sportwettenanbieter Tipico. Der Vorwurf: Tipico habe jahrelang ohne gültige deutsche Lizenz Wetten angeboten - nun soll das höchste EU-Gericht klären, ob Kunden ihre Spielverluste aus dieser Zeit zurückfordern können. Im Verlauf der Verhandlung vor dem EuGH wurde deutlich, dass mehrere Mitgliedssaaten, unter anderem Belgien, Griechenland und Portugal sowie die europäische Kommission die Auffassung von Gamesright unterstützen. Sie machten klar, dass der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie des Gemeinwohls für die europäische Rechtsordnung von übergeordneter Bedeutung ist. Christoph Gerstner, Mitbegründer von Gamesright, erklärt gegenüber dem NDR, dass die mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof seine Rechtsauffassung in wesentlichen Punkten bestätigt habe und eine klare Tendenz erkennen lasse. "Wir bet wettanbieter mit freiwette ohne einzahlung fühlen uns in unserer Position gestärkt und sind überzeugt, dass die anstehende Entscheidung in den kommenden Wochen zugunsten der Spielerinnen und Spieler ausfallen wird." Im konkreten Fall fordert Gamesright für einen Spieler rund 3.700 Euro zurück - Verluste, die zwischen 2013 und 2018 bei Tipico entstanden sein sollen.
Verkauf an Banijay als Hintergrund der Umstrukturierung
Sollte der EuGH den Argumenten von Gamesright folgen, droht nicht nur Tipico, sondern auch anderen Anbietern eine Klagewelle. Auch Verbraucherschutzorganisationen dürften dann gestärkt aus dem Verfahren hervorgehen. Ein entsprechendes Urteil würde den rechtlichen Rahmen für das Online-Glücksspiel in Europa neu definieren. Die Nachfragen bei der mündlichen Verhandlung am 24. September 2025 vor dem EuGH seitens des Generalanwalts und der Richterinnen und Richter sind ein Hinweis, dass das Gericht die Argumentation intensiv prüft.
IV: Ausnahmen
Die Schlussanträge des Generalanwalts werden für den 11. Dezember 2025 erwartet. Anwalt Hannes Beuck, ebenfalls Mitbegründer von Gamesright, hofft, dass der Europäischen Gerichtshof im Februar des kommenden Jahres ein Urteil in dieser Sache fällt. Im Verfahren gegen den Sportwettenanbieter Tipico vor dem Europäischen Gerichtshof verzögert sich ein wichtiger Verfahrensschritt. Der ursprünglich für Dezember geplante Schlussantrag des Generalanwalts in der Rechtssache C-530/24 wurde auf Februar 2026 verschoben. Der Anbieter verfügte zu diesem Zeitpunkt über keine deutsche Konzession, operierte jedoch mit einer Lizenz aus Malta. Genau darin liegt der Streitpunkt: Reicht eine ausländische Lizenz innerhalb der EU aus, oder ist das nationale Lizenzsystem maßgeblich? Gamesright sieht in dem Fehlen einer deutschen Genehmigung einen klaren Gesetzesverstoß - und damit die rechtliche Grundlage für Rückforderungen. Tipico hingegen beruft sich auf die europäische Dienstleistungsfreiheit und argumentiert, man habe sich stets im rechtlichen Rahmen bewegt. Der Fall wurde zunächst vor deutschen bet 1 bundesliga wetten tipps Zivilgerichten verhandelt. In erster Instanz hatte Tipico noch Erfolg - doch Gamesright ging in Berufung. Schließlich landete der Fall beim Bundesgerichtshof (BGH). Dieser sah sich jedoch nicht in der Lage, ohne Klärung unionsrechtlicher Fragen zu entscheiden, und rief den EuGH an. Die Vorlagefragen betreffen zentrale Punkte des EU-Rechts: Ist das deutsche Glücksspielverbot mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar?
Wann gelten Sportwetten- oder Glücksspielverträge als "unerlaubt" oder "nicht lizenziert"?
Sie sind berechtigt, eine solche Tätigkeit von einer Konzessionsauflage abhängig zu machen. Desgleichen sind die Mitgliedstaaten aufgrund der Dienstleistungsfreiheit nicht dazu verpflichtet, von einem anderen Mitgliedstaat ausgegebene Glücksspielkonzessionen anzuerkennen. Daraus folgt, dass die Dienstleistungsfreiheit den in einem Mitgliedstaat niedergelassenen (und gegebenenfalls konzessionierten) Veranstaltern von Glücksspielen kein unmittelbares Recht einräumt, Dienstleistungen bet sportwetten dart in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen. Ein solches Recht ergibt sich nämlich nur aus der Konzession, die der Veranstalter im Aufnahmestaat einholen muss. Die Dienstleistungsfreiheit verlangt von den Mitgliedstaaten auch nicht, diesen Veranstaltern automatisch solche Konzessionen zu erteilen.
Was wurde in der mündlichen Verhandlung des EuGH besprochen?
Sie können zu diesem Zweck Bedingungen stellen, sofern diese verhältnismäßig und nicht diskriminierend sind, und sogar die Zahl der verfügbaren Konzessionen begrenzen. 5Insbesondere könnte der Veranstalter vom Staat den Ersatz des verursachten Schadens, einschließlich für entgangene Geschäftsmöglichkeiten, verlangen. 6Der Zweck des Konzessionssystems besteht darin, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung hin zu konzessionierten Angeboten zu „lenken“, die von den nationalen Behörden überwacht und durch Auflagen flankiert werden, die darauf abzielen, die Gefahr übermäßiger Ausgaben und eine Suchtgefahr zu begrenzen. 7Der Generalanwalt schlägt daher eine differenzierte Auslegung der auf das Urteil vom 6. März 2007, Placanica u. Und dürfen Spieler dann ihre Einsätze zurückfordern? (Die Rechtssache wird unter dem Aktenzeichen C 530/24 geführt). Rechtsexperten sprechen von einem "Leitfall", da in Deutschland zehntausende ähnliche Verfahren anhängig sind. Schätzungen zufolge geht es insgesamt um potenzielle Rückforderungen in Milliardenhöhe.
Nach Verhandlungsauftakt vor EuGH Prozess gegen Sportwettenanbieter: So geht es nun weiter
a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04 (vgl. auch Pressemitteilung Nr. 20/07) zurückgehenden Rechtsprechung vor. Können Kunden von Online-Wettanbietern in bestimmten Fällen ihre Verluste zurückfordern? Am Mittwoch wurde vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mündlich verhandelt.
Tipico Sportwetten
Es war ein Prozesstag mit Signalwirkung für die gesamte Glücksspielbranche. Im Mittelpunkt stand die Klage des Hamburger Prozessfinanzierers Gamesright gegen den bekannten Sportwettenanbieter Tipico. Der Vorwurf: Tipico habe jahrelang ohne gültige deutsche Lizenz Wetten angeboten - nun soll das höchste EU-Gericht klären, ob Kunden ihre Spielverluste aus dieser Zeit zurückfordern können. Im Verlauf der Verhandlung vor dem EuGH wurde deutlich, dass mehrere Mitgliedssaaten, unter anderem Belgien, Griechenland und Portugal sowie die europäische Kommission die Auffassung von Gamesright unterstützen. Sie machten klar, dass der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie des Gemeinwohls für die europäische Rechtsordnung von übergeordneter Bedeutung ist. Hintergrund des Streits ist die lange unklare Rechtslage in Deutschland. Erst mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag im Jahr 2021 wurde ein bundesweit einheitliches Lizenzsystem für Online-Glücksspiele eingeführt. Zuvor war der Markt faktisch unreguliert - was Anbieter wie Tipico ausnutzten, um trotz fehlender deutscher Zulassung tätig zu werden. Tipico hingegen betont, man habe alle notwendigen Anträge gestellt, sei transparent vorgegangen und habe sich stets an geltendes EU-Recht gehalten. Für die Glücksspielbranche steht weit mehr auf dem Spiel als ein einzelner Rechtsstreit. Sollte der EuGH den Argumenten von Gamesright folgen, droht nicht nur Tipico, sondern auch anderen Anbietern eine Klagewelle. Auch Verbraucherschutzorganisationen dürften dann gestärkt aus dem Verfahren hervorgehen. Ein entsprechendes Urteil würde den rechtlichen Rahmen für das Online-Glücksspiel in Europa neu definieren. Die Nachfragen bei der mündlichen Verhandlung am 24. September 2025 vor dem EuGH seitens des Generalanwalts und der Richterinnen und Richter sind ein Hinweis, dass das Gericht die Argumentation intensiv prüft. Die Schlussanträge des Generalanwalts werden für den 11. Dezember 2025 erwartet. Anwalt Hannes Beuck, ebenfalls Mitbegründer von Gamesright, hofft, dass der Europäischen Gerichtshof im Februar des kommenden Jahres ein Urteil in dieser Sache fällt. Im Verfahren gegen den Sportwettenanbieter Tipico vor dem Europäischen Gerichtshof verzögert sich ein wichtiger Verfahrensschritt. Der ursprünglich für Dezember geplante Schlussantrag des Generalanwalts in der Rechtssache C-530/24 wurde auf Februar 2026 verschoben.
Online-Sportwetten: Gute Nachrichten aus Luxembourg für betroffene Spieler
Christoph Gerstner, Mitbegründer von Gamesright, erklärt gegenüber dem NDR, dass die mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof seine Rechtsauffassung in wesentlichen Punkten bestätigt habe und eine klare Tendenz erkennen lasse. "Wir bet wettanbieter mit freiwette ohne einzahlung fühlen uns in unserer Position gestärkt und sind überzeugt, dass die anstehende Entscheidung in den kommenden Wochen zugunsten der Spielerinnen und Spieler ausfallen wird." Im konkreten Fall fordert Gamesright für einen Spieler rund 3.700 Euro zurück - Verluste, die zwischen 2013 und 2018 bei Tipico entstanden sein sollen. Der Anbieter verfügte zu diesem Zeitpunkt über keine deutsche Konzession, operierte jedoch mit einer Lizenz aus Malta. Genau darin liegt der Streitpunkt: Reicht eine ausländische Lizenz innerhalb der EU aus, oder ist das nationale Lizenzsystem maßgeblich? Gamesright sieht in dem Fehlen einer deutschen Genehmigung einen klaren Gesetzesverstoß - und damit die rechtliche Grundlage für Rückforderungen.
Der Ausgangsfall: Anbieter ohne deutsche Lizenz
Tipico hingegen beruft sich auf die europäische Dienstleistungsfreiheit und argumentiert, man habe sich stets im rechtlichen Rahmen bewegt. Der Fall wurde zunächst vor deutschen bet 1 bundesliga wetten tipps Zivilgerichten verhandelt. In erster Instanz hatte Tipico noch Erfolg - doch Gamesright ging in Berufung. Schließlich landete der Fall beim Bundesgerichtshof (BGH). Dieser sah sich jedoch nicht in der Lage, ohne Klärung unionsrechtlicher Fragen zu entscheiden, und rief den EuGH an.
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