LUGAS Limit erhöhen ODER umgehen: Der ultimative Guide für deutsche Spieler

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Das LUGAS-Limit sorgt dafür, dass das monatliche Einzahlungslimit nicht überschritten werden kann. Doch schon seit längerer Zeit kritisieren die Betreiber der zugelassenen Online-Spielotheken diese Einschränkung. Dies könne dazu führen, dass solvente Spieler sich vom legalen deutschen Markt abwenden und zu nicht-lizenzierten Betreibern wechseln könnten. Mit dem Bescheid vom 18. September 2023 hat die GGL die Betreiber, die eine Erhöhung der Einzahlungsgrenze beantragt hatten, über die Aktualisierung der Erlaubnis informiert. Die Online-Spielothek JackpotPiraten war einer der ersten Anbieter, die diese Genehmigung beantragt haben. In einer Mitteilung an die Spieler heißt es: „Ab sofort kann das gesetzlich festgelegte Einzahlungslimit bis zu 1.000 € im Monat in Ausnahmefällen überschritten werden. Spieler, die bei JackpotPiraten ihr monatliches Limit über die 1.000 € hinaus erhöhen möchten, müssen in eine Bonitätsprüfung einwilligen. Maximal kann hierbei ein Limit von 10.000 € im Monat festgelegt werden. Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung wird das beantragte Limit nach sieben Tagen wirksam.“ Mit der Veröffentlichung der FAQ zu LUGAS hat die GGL einen wichtigen Schritt getan, der zu Aufklärung und Transparenz beiträgt.

Rechtsgrundlage Paragraf Regelungsgegenstand Inkrafttreten
Glücksspielstaatsvertrag 2021 § 10a Einheitliche Spielersperre (ODS) 01.07.2021
Glücksspielstaatsvertrag 2021 § 6 Höchsteinsätze & Verlustlimits 01.07.2021
Glücksspieländerungsstaatsvertrag § 4 Erweiterung der Sperroptionen 01.01.2024

Dazu möchte auch die Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel (DGGS), der Betreiber der Online-Spielotheken JackpotPiraten und BingBong, einen wertvollen Beitrag leisten.

Wie funktioniert LUGAS?

Demnach dürfen Spieler maximal 1.000 Euro pro Monat bei Online-Casinos und Wettanbietern einzahlen. Zwar sei dieses Einzahlungslimit nach Auffassung verschiedener Fachleute und Glücksspielforscher bereits zu hoch, doch immerhin schützt es vor übermäßiger Verschuldung. Wenn Spieler noch höhere Beträge einzahlen wollen, sind die Glücksspiel-Anbieter verpflichtet, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Personen zu überprüfen, um zu verhindern, dass sich die Spieler wirtschaftlich übernehmen und durch Spielschulden in den Ruin getrieben werden. Laut Glücksspielstaatsvertrag ist dafür ein Einkommensteuerbescheid, Bankauszug oder ein anderweitiger Einkommensnachweis erforderlich. Doch jüngste Veröffentlichungen haben aufgedeckt, dass diese Regelung zum Spielerschutz im November 2022 durch die Landesinnenminister umgangen wurde.

2. Rufe die Kontoeinstellungen auf

So kam es in einem gerichtlichen Vergleich mit Sportwettenanbietern, die gegen die Vorgaben zum Spielerschutz geklagt hatten, zu einer bis dato geheim gehaltenen Vereinbarung, die es den Glücksspiel-Anbietern erlaubt, die Einzahlungssperre ohne angemessene wirtschaftliche Prüfung zu umgehen. Durch diesen Vergleich, der scheinbar in allen Bundesländern zur Anwendung kommt, können die Glücksspiel-Anbieter eine sog. Schufa-G-Abfrage als Vermögensnachweis anfordern, um Einzahlungen über 1.000 Euro anzunehmen. Dabei wird in dieser speziell für die Glücksspielbranche entwickelten Prüfung der Schufa weder das Einkommen noch das tatsächliche Vermögen der Spieler erfasst. Von Spielerschutz kann hier also kaum die Rede sein. Diesem Anspruch trägt die DGGS mit der quartalsmäßigen Veröffentlichung des Online Glückspiel Atlas Rechnung.

Vergleich mit anderen europäischen Regulierungen

Das ist uns bereits in vielen Fällen gelungen. Wenn auch Sie Geld bei Online-Glücksspiel verloren haben, möglicherweise sogar indem Sie Ihr Einzahlungslimit durch eine Schufa-G-Abfrage erhöht haben, vertreten wir Sie gerne und versuchen, Ihr Geld zurückzuholen, indem wir zivilrechtlich gegen die Online-Glücksspielanbieter vorgehen. Wie die Chancen in Ihrem Fall stehen, prüfen wir in einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder sorgt für Aufklärung und veröffentlicht FAQ zum Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystem LUGAS.

Was ist das anbieterübergreifende Einzahlungslimit?

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) wird häufig mit Anfragen zum Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystem (LUGAS), der Limit- und Aktivitätsdatei, konfrontiert. Die Behörde hat daher am Dienstag, dem 24. Oktober, cas seriöse online casino seiten Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen für Spieler bereitgestellt. Durch die Bereitstellung gebündelter Informationen sollen die Kunden lizenzierter Online-Glücksspiel-Angebote alles über Themen wie anbieterübergreifendes Einzahlungslimit und paralleles Spiel abrufen können. Zudem wird in den FAQs, die in der Mediathek der Behörde zum Download verfügbar ist, erklärt, wie die GGL in Einzelfällen Hilfestellung leisten kann. Der Atlas soll einen Einblick in das legale Online-Glücksspiel bieten, mithilfe fundierter Daten mit Vorurteilen aufräumen und am Image der Branche arbeiten. Dabei stehen Transparenz, Fairness und verantwortungsvolles Spielen im Fokus.

Was beinhalten die Vorgaben an die Anbieter?

Einem Rechercheteam soll es Medienberichten zufolge durch dieses Schlupfloch sogar gelungen sein, für einen Studenten mit einem monatlichen Einkommen von ca. 1.000 Euro die Erhöhung des Einzahlungslimits auf 10.000 Euro pro Monat zu ermöglichen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Spielers wird also völlig außer Acht gelassen. Es gibt bereits ein Urteil des Landgerichts Lüneburg, nach dem diese Schufa-G-Abfrage nicht geeignet ist, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Spielers realistisch zu prüfen. Denn nach Auffassung des Gerichts gebe die bloße Schuldenfreiheit keine Auskunft darüber, ob eine Person auch wirklich finanziell leistungsfähig sei.

Gewährt LUGAS Datenschutz?

So könnten auch Personen mit geringem Einkommen schuldenfrei sein, ohne dass sie wirtschaftlich gut aufgestellt sind und dementsprechend höhere Spielschulden verschmerzen könnten. Die alleinige Schufa-Abfrage genügt den Richtern zufolge nicht den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Dass dieses Schlupfloch von den Glücksspiel-Anbietern fleißig ausgenutzt wird, zeigen Zählungen der Glücksspielbehörde, nach denen ca. 300.000 Spieler ihr Limit bereits auf über 1.000 Euro erhöht haben. Der mit dem GlüStV angestrebte Schutz suchtgefährdeter Personen wird durch diese Vereinbarung ausgehebelt. Bis jetzt sind bereits zwei Ausgaben des Online Glücksspiel Atlas erschienen, die Medienschaffenden als zuverlässige Quellen für Recherchen dienen. Auch kommen renommierte Experten zu Wort, deren Erkenntnisse mit allen am Thema Interessierten geteilt werden. Berlin (dpa) - Online-Casinos sind seit diesem Donnerstag in ganz Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen legal. Wer im Netz an Glücksspielen teilnehmen will, braucht ein Spielkonto. Um Minderjährige auszuschließen, muss man dafür unter anderem Angaben zu Namen und Alter machen, Veranstalter und Vermittler müssen die Daten prüfen. Grundsätzlich dürfen Spieler zudem nicht mehr als 1000 Euro im Monat auf das Spielkonto einzahlen und damit spielen. Das Limit gilt über alle Anbieter hinweg.

  • Online-Casino: Maximaler Tischspiel-Einsatz oft auf 50 Euro pro Runde begrenzt
  • Live-Dealer-Spiele können eigene, niedrigere Einsatzlimits haben
  • Slot-Spiele: Einsatz pro Spin häufig auf 5 Euro gedeckelt
  • Anbieter können freiwillig strengere Limits als gesetzlich vorgeschrieben setzen

Hintergrund ist der neue Glücksspiel-Staatsvertrag, der am 1. Juli in Kraft getreten ist.

Datenschutz und Privatsphäre

Denn gerade suchtanfällige Personen werden alles daransetzen, um auf diese Weise ihr Einzahlungslimit zu erhöhen. Und die Glücksspiel-Anbieter nutzen dieses Schlupfloch, um noch mehr Profit auf Kosten der Spieler und deren Angehörigen zu machen. Auf Medienanfragen hin haben nahezu alle Landesregierungen auf die Verantwortlichkeit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verwiesen. Diese soll aktuell prüfen, ob eine Schufa-G-Abfrage den Vorgaben des Spielerschutzes gerecht werde. Von den Ländern selbst gab es keine Aussage dazu, ob die Vereinbarung den gesetzlich vorgeschriebenen Spielerschutz außer Kraft setze oder nicht.

Wie wird durch den Glücksspielanbieter gemessen, ob ein Spieler Anzeichen von Spielsucht oder problematischem Spielverhalten aufweist?

Wir als Rechtsexperten halten dieses Vorgehen für ungesetzlich. Die Zulassung einer Schufa-G-Anfrage widerspricht den Regelungen und Zielen des Glücksspielstaatsvertrags. Das Bestreben, die Spieler effektiver davor zu bewahren, sich durch Überschuldung bei Online-Glücksspielen in den Ruin zu treiben, wird dadurch völlig ausgehebelt. Und der Schritt in die richtige Richtung, hin zu mehr Schutz vor Spielsucht, der mit Inkrafttreten des GlüStV gemacht wurde, wird auf diese Weise wieder rückgängig gemacht. Seit Jahren kämpfen wir in der Anwaltskanzlei Lenné auf Seiten der Spieler, um verlorene Einsätze wieder zurückzuholen. Er soll unter anderem den Jugend- und Spielerschutz gewährleisten und Schwarzmärkten entgegenwirken, wie es in dem Vertrag heißt, den alle Bundesländer ratifiziert haben.

Sperrtyp Mindestdauer Maximaldauer Wiederaufnahme
Selbstsperre (eigeninitiiert) 1 Monat Unbefristet Nach Ablauf oder Antrag
Angehörigensperre 6 Monate Unbefristet Gerichtliche Aufhebung
Anbietersperre (bei Verdacht) Unbestimmt Unbefristet Nach Klärung
Spielersperrdatei (ODS) 1 Jahr Lebenslang Antrag nach 1 Jahr

Schleswig-Holstein hatte bereits 2012 Internet-Casinos erlaubt. Online-Poker und virtuelle Automatenspiele dürfen nur mit einer Erlaubnis angeboten werden, die beim Land Sachsen-Anhalt beantragt werden kann.

Die Rolle der LUGAS-Limitdatei im System

LUGAS ist eine zentrale Datenbank, die dazu beitragen soll, dass die Ziele des Glückspielstaatsvertrags (GlüStV) umgesetzt werden. Dort werden die Limit- und Aktivitätsdateien der Spieler gesammelt, um paralleles Spiel zu verhindern und das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 € monatlich zu überwachen. Sowohl allgemeine Fragen als auch konkrete Anliegen werden behandelt. Dazu gehören Fragen, wozu das LUGAS-Limit diene und ob es möglich sei, das LUGAS-Limit zu löschen. Auch bezieht die GGL Stellung zur Fragestellung, ob die Behörde das Limit zu revidieren vermag und wie der Spieler sein Limit ändern könne. Veranstalter müssen dem Vertrag zufolge zudem auf eigene Kosten Software einsetzen, die frühzeitig erkennen kann, welche Spieler süchtig nach Glücksspielen werden könnten oder bereits süchtig danach sind. Betroffene können sich künftig übergreifend für Spielhallen, Spielbanken, Online-Casinos sowie Sportwetten sperren lassen. Dafür wird die zentrale Spielersperrdatei OASIS erweitert. Direkt vor oder während der Live-Übertragung eines Sportevents ist die Werbung für Sportwetten zu diesem Spiel verboten.

  • Landbasierte Spielbanken: Höchsteinsätze je nach Tisch und Casino
  • Roulette: Mindest- und Höchsteinsätze sind deutlich ausgezeichnet
  • Spielbanken müssen über die staatliche Konzession Limits festlegen
  • VIP-Bereiche können Ausnahmen von Standardlimits ermöglichen

Aktive Sportler und Funktionäre dürfen außerdem nicht mehr für Sportwetten werben. Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele ist von 6 bis 21 Uhr im Rundfunk und Internet ganz tabu. Künftig soll eine zentrale Glücksspielbehörde in Halle in Sachsen-Anhalt darüber wachen, dass die Anbieter die Regeln einhalten und Spieler geschützt werden. Sie wird allerdings erst zum Januar 2023 alle vorgesehenen Aufgaben übernehmen und soll unter anderem unerlaubte Glücksspiele technisch blockieren können und Zahlungen dafür unterbinden, wie das Innenministerium des Landes erklärte.

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